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Gemeinsame Unterzeichnung der »Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland« durch Freistaat Sachsen und Kommunen
Nachdem das Sozialministerium bereits im Jahr 2016 die »Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland« unterzeichnet hat, wird nun die kommunalpolitische Unterstützung im Rahmen der Daseinsvorsorge in den Blick genommen. Mit der gemeinsamen Unterzeichnung der Charta durch den Freistaat Sachsen und die kommunalen Spitzenverbände, den Sächsischen Landkreistag und den Sächsischen Städte- und Gemeindetag, wird die nachhaltige Umsetzung dieser Nationalen Strategie in Sachsen weiter unterstützt. Dies dient einer vielfältigen und nachhaltigen Umsetzung der Charta vor Ort. Ziel ist es, die Versorgungsangebote in der Öffentlichkeit bekannter zu machen und so allen Einwohnern bei Bedarf Zugang zu einer angemessenen Hospiz- und Palliativversorgung zu verschaffen. Gesundheitsministerin Petra Köpping betonte anläßlich der gemeinsamen Unterzeichnung der Charta am 12. Juli 2021 in Dresden: »Hoffentlich regen wir viele Kommunen, Institutionen und Privatpersonen an, die Charta ebenfalls zu unterzeichnen beziehungsweise sich für deren Ziele einzusetzen. Auch mir ist es ein wichtiges Anliegen, die Rahmenbedingungen für ein friedliches, schmerzfreies und selbstbestimmtes Lebensende zu verbessern.«
- Gemeinsame Unterzeichnung der »Charta zur Betreuung Schwerstkranker und Sterbender in Deutschland« am 12. Juli 2021 Medieninformation vom 12. Juli 2021
- Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland
- Koordinierungsstelle für Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland Nähere Informationen zur Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland und ihrer Handlungsempfehlungen
Mai 2019: Das Pflegepaket Sachsen (6. Legislaturperiode)
Die Weiterentwicklung und Gestaltung der Pflege ist für Sachsen ein wichtiger politischer Themenschwerpunkt. Mit dem Pflegepaket 2019 sollten die Rahmenbedingungen in der Pflege sowohl für Pflegebedürftige, deren Angehörige als auch für Fachkräfte verbessert werden. Grundlage für das Paket waren die Ergebnisse aus den Dialogreihen zur Pflege, die Handlungsempfehlungen des Berichts der Enquete-Kommission des Sächsischen Landtages zur pflegerischen Versorgung, der Sozialbericht Sachsen sowie die Pflegestatistik.
Für die 7. Legislaturperiode ist laut Koalitionsvertrag 2019 – 2024 Folgendes vorgesehen: »Wir machen uns die Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission Pflege zueigen und werden ein weiteres Pflegepaket schnüren.«
Bericht der Enquete-Kommission zur pflegerischen Versorgung in Sachsen vorgelegt
Im Januar 2019 wurde der Abschlussbericht der »Enquete-Kommission Sicherstellung der Versorgung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege älterer Menschen im Freistaat Sachsen« übergeben (Landtagsdrucksache 6/15400). Mit dem Bericht liegt eine gute Grundlage vor, um die Pflege älterer Menschen in Sachsen weiterzuentwickeln. Die Kommission schlägt unter anderem Maßnahmen vor, mit denen pflegende Angehörige, ehrenamtlich Engagierte sowie professionelle Pflegekräfte bei ihrer täglichen Arbeit weiter unterstützt werden können. Ebenso enthalten sind Empfehlungen zur Finanzierung der Pflege. Die Empfehlungen des Berichts wurden bei der Entwicklung des »Pflegepakets Sachsen« maßgeblich berücksichtigt.
- Bericht der Enquete-Kommission Handlungsempfehlungen zur Sicherstellung der Versorgung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege älterer Menschen im Freistaat Sachsen
- Für eine sichere Pflege in Sachsen: Enquete-Kommission Pflege beschreitet sächsischen Weg der Pflege mit Medieninformation vom 23. Januar 2019 zum Bericht der Enquete-Kommission
- Aussprache im Sächsischen Landtag am 31.01.2019 Videoaufzeichnung des Redebeitrags der Staatsministerin im Plenum
Neue Förderrichtlinie für Alltagsbegleiter
Zum 1. Januar 2019 trat die neue Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen in Kraft. Projektträger, die im Bereich der Alltagsbegleitung aktiv sind, können für ihre Vorhaben eine staatliche Förderung erhalten, wenn sie mindestens drei Personen als ehrenamtliche Alltagsbegleiter gewinnen und an den Personenkreis der zu Betreuenden vermitteln. Alltagsbegleiter stehen älteren Menschen ohne Pflegegrad in ihrem eigenen Haushalt unterstützend zur Seite. Für ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten sie von einem Projektträger eine Aufwandentschädigung.
Die Woche der pflegenden Angehörigen
Die tägliche Arbeit pflegender Angehöriger erfordert viel Kraft, Engagement und Mitgefühl und verdient unser aller Wertschätzung. Mit einer »Woche der pflegenden Angehörigen« möchten wir diesen Einsatz – der oft genug im Stillen passiert – würdigen. Die »Woche der pflegenden Angehörigen« bietet pflegenden Angehörigen neben konkreten Unterstützungs- und Hilfsangeboten die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren und untereinander auszutauschen.
Vom 26. bis 29. November 2018 fand erstmalig die »Woche der pflegenden Angehörigen« in Sachsen statt.