Landespflegeausschuss
Der Landespflegeausschuss des Freistaates Sachsen berät über Fragen der Pflegeversicherung (§ 8a Sozialgesetzbuch, Elftes Buch - SGB XI). Die Pflegeausschussverordnung vom 17. Mai 1995 regelt unter anderem Bildung und Aufgabe, die Bestellung der Mitglieder sowie die Dauer der Amtsperiode.
Der Landespflegeausschuss befindet sich derzeit in der 8. Amtsperiode vom 1. April 2024 bis 31. März 2028. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Für 2024 sind folgende Termine vorgesehen:
- 06.03.2024
- 22.05.2024
- 04.09.2024
- 04.12.2024
Mitglieder im Landespflegeausschuss sind:
- die Pflegeeinrichtungen
- die Pflegekassen einschließlich eines Vertreters des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen
- das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
- der Kommunale Sozialverband Sachsen
- der Verband der Privaten Krankenversicherung
- der Sächsische Landkreistag
- der Sächsische Städte- und Gemeindetag
- der Sächsische Pflegerat
Der Landespflegeausschuss kann zur Umsetzung der Pflegeversicherung einvernehmlich Empfehlungen abgeben. Die Empfehlungen werden durch die Geschäftsstelle veröffentlicht.
Empfehlungen und Orientierungshilfen
- 2023 - Empfehlung für die Einordnung von Qualifikation im Rahmen der Umsetzung des § 113c SGB XI (*.pdf, 0,15 MB)
- 2018 - Orientierungshilfe Konzeptentwicklung für Pflegeeinrichtungen (*.pdf, 86,04 KB)
- 2013 - Empfehlung für die räumlich strukturellen Standards für Tagespflegeeinrichtungen mit Versorgungsauftrag nach § 72 SGB XI (*.pdf, 79,97 KB)
- 2003 - Curriculum Weiterbildung verantwortliche Pflegefachkraft (*.pdf, 0,19 MB)
- 2002 - Fortbildungscurriculum für die verantwortliche Pflegefachkraft und Pflege- und Funktionspersonal in Einrichtungen zur Pflege von Menschen im Wachkoma (*.pdf, 93,27 KB)
- 2002 - Empfehlung »Vollstationäre gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung im Freistaat Sachsen - Pflegekonzeption und Pflegeeinrichtungen« (*.pdf, 0,21 MB)
Kontakt
Geschäftsstelle des Landespflegeausschusses im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Herr Sören Linke
Postanschrift:Albertstraße 10
01097 Dresden
Telefon: 0351 564-57337
Weitere Informationen
- Mitgliederübersicht (*.pdf, 94,90 KB) Hier finden Sie alle Mitglieder des Landespflegeauschusses mit Kontaktmöglichkeiten
- Pflegeausschussverordnung Die Pflegeausschussverordnung ist die gesetzliche Grundlage des Landespflegeausschusses.
- Link zum Projektbüro Ein Step Ein-STEP: Einführung des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation. Der Landespflegeausschuss hat seinen »Unterausschuss Qualitätssicherung« mit den Aufgaben des Kooperationsgremiums auf Landesebene betraut.