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Pflegeberatung

Jede Frage ist richtig und wichtig

eine jüngere und ältere Frau sitzen an einem Tisch. Die jüngere Frau hilft beim Ausfüllen eines Dokuments. Der Link für zur Informationsseite »Beratung und Hilfe« © Sibylle Kölmel

Jede Frage ist richtig und wichtig: Es gibt ganz unterschiedliche Leistungsarten. Nicht immer ist sofort klar, was möglich ist. Damit die Pflege, die Ihnen und Ihren Angehörigen zusteht, schnell genehmigt und initiiert wird, ist eine individuelle Beratung wichtig. Bei der Pflegeberatung erfahren Sie, in welcher Höhe wem Leistungen für Pflege zustehen und wer in Ihrer Nähe Pflegedienstleistungen anbietet. Auskunft und Beratung können persönlich vor Ort, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

Ihre Pflegekasse berät Sie gern

Wenn Sie für sich oder Ihren Angehörigen einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen, ist die Pflegekasse verpflichtet, Ihnen innerhalb von zwei Wochen aktiv eine Pflegeberatung anzubieten. Diese Beratung ist kostenfrei. Wenn es Ihnen angenehmer ist, erfolgt diese Erstberatung auch bei Ihnen zuhause. Ab diesem Moment haben Sie einen festen Ansprechpartner, der alle Ihre Fragen beantwortet, sich um die Anträge kümmert und Sie über anerkannte Angebote zu Ihrer Entlastung informiert.

Die Pflegeberatung in Stichpunkten:

  • Angebot einer Beratung innerhalb von zwei Wochen
  • kostenfrei
  • persönlicher Ansprechpartner
  • individuell

Ihr persönlicher Ansprechpartner wird Sie über alle neuen Angebote informieren, Ihnen Prüfberichte über die Qualität der Pflegedienste zur Verfügung stellen und Ihnen bei der Auswahl der Dienstleister assistieren.

Regelmäßiger Beratungsbesuch bei ambulanter Pflege

Tipp für pflegende Angehörige

Wenn Sie allein für die Pflege Ihres Angehörigen sorgen, bekommen Sie regelmäßig Beratungsbesuch. Pflegen Sie einen Angehörigen in den Pflegegraden 1 oder 2, kommt Ihr Pflegeberater zweimal im Jahr. Pflegen Sie einen Angehörigen in den Pflegegraden 3, 4 oder 5 besucht der Pflegeberater Ihren Angehörigen vierteljährlich. Nutzen Sie die Besuche, um konkrete Fragen vor Ort zu stellen. Lassen Sie sich vom Fachpersonal Handlungsratschläge geben. Manchmal ist es der Hebewinkel, manchmal sind es Haltegriffe, die für Stabilität sorgen. Achten Sie auch als pflegende Person konsequent auf Ihre Gesundheit. Überlasten Sie sich weder körperlich noch emotional.

Der Besuch hat diese Ziele:

  • die Qualität Ihrer häuslichen Pflege sichern
  • Pflegeprobleme lösen
  • Hilfe geben, um Sie als Pflegeperson zu entlasten
  • Pflegefehler vermeiden
  • die pflegebedürftige Person optimal versorgen

Der Beratungsbesuch ist verpflichtend und kostenfrei. Der Beratungsbesuch kann durch Pflegedienste geleistet werden. Falls Sie eine Pflegeberatung der Pflegekasse in der häuslichen Umgebung in Anspruch genommen haben, kann auch der Pflegeberater den Beratungsbesuch durchführen und bescheinigen. Pflegedienst oder Pflegeberater fertigen einen Bericht, der an die Pflegekasse gesandt wird. Sie beziehungsweise Ihre Angehörigen erhalten eine Kopie des Berichtes.

Hinweis

Werden die Beratungseinsätze nicht nachgewiesen oder abgelehnt, wird das Pflegegeld gekürzt und bei anhaltender Verweigerung sogar ganz gestrichen. Pflegebedürftige mit erheblichem Betreuungsbedarf und ihre pflegenden Angehörigen haben sogar Anspruch auf die doppelte Anzahl von Beratungsbesuchen, um die starken körperlichen und psychischen Belastungen des Pflegealltags besser zu bewältigen.

Auch pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf eine kostenfreie Beratung. Sie erfahren zum Beispiel, wie sie noch besser versorgt werden können oder welche altersgerechten Umbauten in der Wohnung möglich sind. Auch die notwendigen regelmäßigen Beratungsbesuche durch geschulte Pflegekräfte bezahlt die Pflegekasse.

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