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Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag

Eine ältere Frau und ein älterer Mann sitzen nebeneinander und lachen. Der Mann hat einen Arm um die Frau gelegt. © gpointstudio – Adobe Stock

Die Angebote im Bereich der Pflege und die entsprechenden Leistungen der Pflegekassen sind vielfältig. Doch auch jenseits der Pflege bestehen bei Pflegebedürftigen oft Bedarfe, um ihren Alltag bewältigen zu können.

Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag sind Unternehmen mit Fachpersonal, die mit Hilfskräften unter professioneller Anleitung für bedarfsgerechte Betreuung und Entlastung von Pflegebedürftigen jeden Alters und deren Angehörigen sorgen. Sie ermöglichen Pflegebedürftigen damit einen langen Verbleib im eigenen Zuhause. Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag ergänzen die Dienste professioneller Pflegedienste; pflegende Tätigkeiten sind von deren Leistungen ausgeschlossen.

Ihnen wurde bereits ein Pflegegrad bewilligt? Dann können Sie von den Pflegekassen anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen.

Hierfür steht Ihnen ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich zur Verfügung, wenn Sie zu Hause gepflegt werden. Werden Sachleistungen (ab Pflegegrad 2) in einem Monat nicht in Anspruch genommen, besteht die Möglichkeit, diese für die anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag bis zur Höhe von 40 Prozent einzusetzen. Sie haben mit der Bewilligung eines Pflegegrades ohne weitere Antragstellung darauf Anspruch. Um die Leistungen der Pflegekasse einsetzen zu können, dürfen Sie nur anerkannte Anbieter nutzen. Die Abrechnung kann sowohl über eine Abtretungserklärung als auch über Vorkasse und Erstattung erfolgen. Die anerkannten Anbieter sind an Preisobergrenzen gebunden und dürfen einen bestimmten Stundensatz nicht überschreiten. Für die Abrechnung reichen Sie angefallene Rechnungen bei Ihrer Pflegekasse ein und bekommen die entsprechenden Beträge bis zu der Ihnen zur Verfügung stehenden Höhe erstattet. Ob Sie den Entlastungsbetrag direkt an Ihren Angebotsanbieter abtreten können sowie allgemeine Informationen zur Abrechnung erfahren Sie von Ihrer Pflegekasse.

Hinweis zur Abrechnung: Bitte beachten Sie, dass zugelassene Pflegedienste und zugelassene Betreuungsdienste auch noch eine andere Möglichkeit haben den Entlastungsbetrag abzurechnen. Neben der Preisobergrenze für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag können sie die erbrachten Leistungen aufgrund des mit den Pflegekassen geschlossenen Versorgungsvertrages im Rahmen des Leistungskomplexe-Systems abrechnen. In diesem Fall findet die Sächsische Pflegeunterstützungsverordnung keine Anwendung. Das bedeutet, es kann mit der Abrechnung über Leistungskomplexe auch zu höheren Preisen kommen.

Weitere Informationen sowie die aktuell geltenden Preisobergrenzen finden Sie im Informationsblatt für Pflegebedürftige im Downloadbereich.

Welche Formen der anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag gibt es?

Es werden grundsätzlich Betreuungsangebote und Entlastungsangebote unterschieden.

Betreuungsangebote

  • helfen Ihnen, trotz Hilfebedarf ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen
  • zielen darauf ab, körperliche, geistige und seelische Kräfte wiederzugewinnen und zu erhalten
  • werden nach Ihren Wünschen und denen Ihrer Angehörigen abgestimmt
  • werden sowohl als Einzel- beziehungsweise Gruppenbetreuung angeboten

Zu den Angebotsformen zählen:

  • Helferkreise für eine stundenweise Betreuung und Entlastung
  • Betreuungsgruppen beispielsweise für an Demenz erkrankte Menschen 
  • Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Einzelbetreuung
  • Familienentlastende Dienste
  • Agenturen zur Vermittlung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Entlastungsangebote

  • entlasten Sie und Ihre Angehörigen
  • umfassen insbesondere haushaltsnahe Serviceleistungen, Unterstützung bei Alltagsaufgaben und Fahrdienste

Zu den konkreten Leistungen zählen unter anderem:

  • übliche Reinigungsarbeiten
  • Wäschepflege
  • Erledigung des Einkaufs

Betreuungs- und Entlastungsangebote können auch kombiniert genutzt werden.

Weitere Informationen und Angebotsübersichten finden Sie im PflegeNetz Sachsen und in der Pflegedatenbank.

Als anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag gemäß Paragraf 45a Elftes Sozialgesetzbuch (SGB XI) können Sie mit Hilfskräften unter pflegefachlicher Anleitung…

… die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinem oder mit besonderem Betreuungsbedarf übernehmen,

… der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen dienen,

…die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt unterstützen.

Als Angebote zur Unterstützung im Alltag kommen insbesondere in Betracht:

  • Betreuungsgruppen für an Demenz erkrankte Menschen
  • Helferinnen- und Helferkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger oder vergleichbar nahestehender Pflegepersonen im häuslichen Bereich
  • die Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Einzelbetreuung durch anerkannte Helferinnen oder Helfer
  • Agenturen zur Vermittlung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sowie vergleichbar nahestehende Pflegepersonen
  • Familienentlastende Dienste
  • Begleitungen im Alltag
  • Pflegebegleiter
  • haushaltsnahe Serviceleistungen
  • Fahrdienste

Welche Formen der anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag gibt es?

Es werden grundsätzlich Betreuungsangebote und Entlastungsangebote unterschieden.

Betreuungsangebote

Hier liegen die Schwerpunkte in der Anleitung, Beaufsichtigung und Betreuung der Pflegebedürftigen.

Zu den Leistungen zählen unter anderem:

  • Orientierungstraining
  • Gedächtnistraining
  • Gespräche und Zuwendung zum Erhalt psychischer Stabilität und Vermeiden emotionaler Krisen
  • individuell abgestimmte Leistungen je nach Interessengebiet wie zum Beispiel Singen, Basteln oder Kochen
  • Beratung und Unterstützung zur Planung und Strukturierung des Tagesablaufes
  • Spaziergänge
  • Zeitungs- und Bücherlesen
  • Biographiearbeit

Diese können sowohl als Einzel- als auch Gruppenbetreuung angeboten werden.

Entlastungsangebote

Hier stehen die Bewältigung alltäglicher Aufgaben sowie die gezielte Unterstützung im Haushalt und der pflegenden Angehörigen im Vordergrund.

Zu den Leistungen zählen unter anderem:

  • übliche Reinigungsarbeiten
  • Wäschepflege
  • Erledigung des Einkaufs

Betreuungs- und Entlastungsangebote können auch kombiniert angeboten werden, sofern die entsprechenden Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt werden.

Wer ist für die Anerkennung zuständig?

Angebote zur Unterstützung im Alltag werden nach Landesrecht, hier der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung für die Anerkennung und Förderung von Unterstützungsangeboten in der Pflege (Sächsische Pflegeunterstützungsverordnung – SächsPflUVO) vom 25. November 2021, durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) anerkannt.

Alle Antragsformulare für die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag finden Sie auf der Internetseite des KSV Sachsen.

Weiterführende Informationen zu der Thematik erhalten Sie über den KSV oder die Fachservicestelle Sachsen.

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