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Sächsische Pflegepolitik

Staatsministerin Köpping ist zu Besuch in einem Pflegeheim, sitzt am Tisch und unterhält sich mit Heimbewohnern. Sie lacht herzlich.
Staatsministerin Petra Köpping  © Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pflege ist bundesweit für die gesamte Gesellschaft eine Herausforderung. Der Bundesgesetzgeber hat deshalb Neuregelungen im Rahmen der Pflegereform auf den Weg gebracht. Und wir wissen: Diese Änderungen kommen im Alltag an. Die Ausbildung der Pflegekräfte wird modernisiert, neue Dienstleister und Angebote sind gefragt. Das Sächsische Sozialministerium bringt diese Änderungen mit voran und setzt sie um.

Die Sozialministerin ist mit ihrem Haus zuständig für Kinder, Jugendliche, Familien, Senioren, Menschen mit Behinderungen und Sozialhilfeempfänger sowie eben für pflegende Angehörige und für alle Menschen, die ihr Leben lang oder zeitweise gepflegt werden.

Für die 7. Legislaturperiode haben sich die regierungstragenden Parteien bezüglich weiterer Maßnahmen für den Pflegebereich im Koalitionsvertrag 2019 – 2024 auf Folgendes geeinigt: »Wir machen uns die Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission Pflege zueigen und werden ein weiteres Pflegepaket schnüren.«

Ambulant vor stationär

Pflegedienste, Ärzte, Helfer, Kranken- und Pflegekassenverantwortliche in Sachsen engagieren sich in diesem Sinne. Staatsministerin Petra Köpping bekräftigt: »Ältere Menschen haben den Wunsch, so lange wie möglich zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung zu leben. Deshalb gilt in der Pflege für uns der Grundsatz »ambulant vor stationär«. Es sollen dafür niedrigschwellige Unterstützungsangebote weiter ausgebaut werden. Auch mit der Hilfe der Alltagsbegleiter und Nachbarschaftshelfer soll in Sachsen dazu beigetragen werden, dass ältere Menschen so lange wie möglich selbstbestimmt zu Hause leben können.« Deshalb wird auch kontinuierlich daran gearbeitet, das Netzwerk für alle pflegenden Angehörigen enger zu knüpfen: Angebote vor Ort, Ansprechpartner, die sowohl persönlich als auch per E-Mail, Telefon oder Kurznachricht zu erreichen sind. Sachsen ist im bundesweiten Vergleich vorbildlich aktiv mit Alltagsbegleitern für unterstützungsbedürftige Senioren und mit Nachbarschaftshelfern für pflegebedürftige Menschen. Sachsens »Vernetzte Pflege« ist beispielhaft.

Pflegesituation in Sachsen

Eine Pflegekraft und die Vereinsvorsitzende sitzen an einem Tisch. Auf dem Tisch steht Kaffee und Gebäck. © Swen Reichold

Wir werden immer älter. Die Menschen in Sachsen sind im Bundesdurchschnitt mit unter den Ältesten. Also nimmt auch die Zahl der zu pflegenden Personen im hohen Lebensalter stetig zu.

2021 wurden in Sachsen mehr als 310.000 Pflegebedürftige gezählt. Fast 70 Prozent von ihnen sind 75 Jahre und älter. Wahrscheinlich wird es bei der nächsten Zählung 2023 mehr Betroffene geben. Das ist eine Herausforderung für uns alle.

In Sachsen weiß man das und engagiert sich. Pflege- und Unterstützungsleistungen werden dringend gebraucht. Professionelle Kräfte können das nicht alleine schaffen. Daher ist die unterstützende Arbeit der ehrenamtlichen Helfer für die häusliche Pflege nicht hoch genug einzuschätzen. Es ist auch ebenso wichtig, dass die Firmenchefs für pflegende Angehörige Rahmenbedingungen schaffen, die eine häusliche Pflege erst ermöglichen, ohne dass die pflegenden Angehörigen selbst in größte Schwierigkeiten kommen.

Hier auf den Internetseiten speziell zum Thema Pflege erhalten Sie sowohl die Informationen, die für das Bundesland Sachsen gelten, als auch bundesweit relevante Hinweise und geltende Gesetzesinhalte. Sie finden Schritt-für-Schritt-Anleitungen, wenn alles neu für Sie ist. Sie finden Adressen für Ansprechpartner und Kontakte zu Firmen und Einzelpersonen in Ihrer Nähe, die im Bereich der Pflege für Sie da sind.

Vernetzte Pflegeberatung

Sachsen geht den Weg der vernetzten Pflegeberatung. Dafür arbeiten Pflegekoordinatoren in den Landkreisen und Kreisfreien Städten, die der Freistaat Sachsen fördert.

Die Pflegekoordinatoren haben insbesondere die Aufgabe, die Pflegeberatung zu vernetzen. Alle Beteiligten an die entsprechenden Tische zu bringen, um Pflege genau dort zu leisten, wo sie gebraucht wird. Zu den Partnern gehören regionale Pflegedienstleister, Pflegekassen, der Medizinische Dienst Sachsen sowie Ansprechpartner aus dem Ehrenamt.

In Sachsen engagieren sich Nachbarschaftshelfer für pflegebedürftige Menschen und Alltagsbegleiter für unterstützungsbedürftige Senioren. Bundesweit war Sachsen eines der ersten Bundesländer, in dem die Pflegebedürftigen auch Kosten für Nachbarschaftshelfer im Rahmen des Entlastungsbetrags erstattet bekommen haben.

Landesweite Pflegedatenbank

Die Pflegedatenbank ist ein Beitrag für den »Sächsischen Weg in der Pflege«. Die internetbasierte Pflegedatenbank informiert über die regionalen und überregionalen Ansprechpartner von Hilfs- und Informationsangeboten im Bereich Pflege. Die bereitgestellten Informationen stärken die subsidiären Hilfsangebote und sind ein Schlüssel für das verfolgte Ziel »ambulant vor stationär«. Diese Informationen tragen dazu bei, ein langes Leben in den eigenen vier Wänden umsetzen zu können.

Preissteigerungen in der ambulanten und stationären Pflege

Viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sorgen sich um steigende Eigenanteile (Zuzahlungen) für die pflegerische Versorgung. Andererseits muss in Deutschland niemand um seine Versorgung bangen, denn die Pflegekassen sind seit Jahren verlässliche Partner und im Notfall unterstützt auch der Staat. Wenn eigenes Einkommen und Vermögen nicht (mehr) ausreichen, kann man sich an das kommunale Sozialamt wenden. Denn im Fall von Bedürftigkeit wird der Heimplatz oder die ambulante Versorgung mit Hilfe von Sozialhilfeleistungen aus Steuermitteln mitfinanziert. Auch zur Beantragung von Wohngeld kann man sich dort beraten lassen.

Gleichwohl wissen wir alle: professionelle Pflege ist teuer, aber in einer alternden Gesellschaft auch notwendig und sehr wertvoll. Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, wird seit 01.09.2022 die Tarifbindung umgesetzt. Dadurch sollen Pflege- und Betreuungskräfte besser bezahlt, folglich der Beruf attraktiver gestaltet und dem Personalmangel in der Altenpflege entgegengewirkt werden. Dadurch entstehen den Pflegeeinrichtungen teils deutlich höhere Personalkosten, die refinanziert werden müssen. Personalkosten machen etwa 80 % der Preise aus. Leider steigen zeitgleich auch die Sachkosten durch höhere Energie-, Brennstoff- und Lebensmittelpreise in Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine.

Es ist offensichtlich, dass aufgrund der feststehenden, pauschalen Leistungen der Pflegeversicherung – die auf einem Teilleistungssystem beruht – immer größere finanzielle Beteiligungen der Pflegebedürftigen bzw. der Sozialhilfeträger erforderlich werden. Die bereits wirksame Entlastung durch die Leistungszuschläge in der vollstationären Langzeitpflege wird insbesondere im ersten Jahr des Heimaufenthalts oft nicht reichen, den Kostenanstieg der vergangenen Monate vollumfänglich zu kompensieren, auch wenn die Zuschläge zum 01.01.2024 nochmals angehoben wurden. Zum 01.01.2025 und zum 01.01.2028 werden jedoch alle Geld- und Sachleistungen regelhaft in Anlehnung an die Preisentwicklung automatisch dynamisiert. Zum 01.01.2025 beträgt die Steigerung 4,5 %.  

Das Sozialministerium hat die Sorgen der pflegebedürftigen Menschen im Blick. Die Eigenanteile für Menschen mit Pflegebedarf sowie die Ausgaben der Sozialhilfeträger zu begrenzen (nicht nur für die Bewohner und Bewohnerinnen in Pflegeheimen), ist der Staatsregierung ein wichtiges Anliegen. Auf Bundesebene wird daher weiter intensiv diskutiert, um Lösungen zu finden, wie einerseits die finanziellen Mehrbelastungen für Pflegebedürftige begrenzt und andererseits das System der Pflegeversicherung unter den demografischen Herausforderungen nachhaltig finanziert werden kann.

Weitere Informationen unter:

Menschen mit Demenz

In Sachsen leben rund 103.000 Menschen mit der Diagnose Demenz. Neben den betroffenen Personen leiden häufig auch die nahestehenden Familienmitglieder unter den Folgen der Erkrankung. Der Freistaat Sachsen stellt sich dem Thema Demenz und setzt die Nationale Demenzstrategie auf Landesebene um. In dem Rahmen fördert er unter anderem die Landesinitiative Demenz Sachsen e.V. Alzheimer Gesellschaft.

Die Landesinitiative berät und unterstützt die Zusammenarbeit aller Akteure, die sich im Bereich Demenz in Sachsen engagieren und fördert dabei den Aufbau und die Weiterentwicklung von Demenznetzwerken. Sie vertritt die Interessen von Menschen mit Demenz und deren An- und Zugehörigen. Sie erfasst und bündelt vorhandene Angebote und vermittelt Bedarfe, die bei der Versorgung von Menschen mit Demenz in Sachsen entstehen können. Die Landesinitiative informiert über das Krankheitsbild, zu Beratungsmöglichkeiten, zur Entlastung pflegender Angehöriger sowie zu Veranstaltungen, Kurs- und Bildungsangeboten.

Im August 2024 wurde die Sächsische Demenzstrategie einschließlich Landesdemenzplan veröffentlicht.

Teil des Lebens sind auch Sterben und Trauer

Sachsenweit gibt es neben den 34 Palliativstationen an Krankenhäusern auch 15 stationäre Hospize und 55 ambulante Hospizdienste mit 2.345 ehrenamtlichen Hospizhelfenden sowie 17 Leistungsanbieter für die »Spezialisierte ambulante Palliativversorgung« (SAPV-Teams). Der Freistaat Sachsen ist seit Jahren bundesweit führend bei der Landesförderung für ambulante Hospizdienste.

Vielerorts existieren bereits Informations- und Beratungsangebote zu hospizlich-palliativer Versorgung, zum Beispiel durch Hospizvereine, kommunale Beratungsstellen, Palliativärzte oder Pflegeeinrichtungen. Nicht immer ist dies aber bekannt. Um Menschen in ihrer letzten Lebensphase besser zu unterstützen und den Zugang zu Hilfsangeboten zu verbessern, haben Versicherte auch einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkassen bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung. Dies schließt konkret die schriftliche Information über die lokal vorhandenen Angebote und die Hilfestellung bei der Kontaktaufnahme mit ein.

Das Sozialministerium unterzeichnete bereits im Jahr 2016 die »Charta zur Betreuung Schwerstkranker und Sterbender in Deutschland“. Mit der gemeinsamen Unterzeichnung der Charta durch den Freistaat Sachsen und die kommunalen Spitzenverbände erfolgte am 12. Juli 2021 ein weiterer wichtiger Schritt hin zu mehr Zugangsgerechtigkeit zur Hospiz- und Palliativversorgung für alle Betroffenen.  

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