Leistungen
Die passgenaue Pflege finden
Hier finden Sie Informationen darüber, wie Sie für sich oder für Ihre Angehörigen Pflegeleistungen beantragen können. Sie lesen, was Begriffe wie Pflegesachleistungen, Unterstützungsleistungen im Alltag, Ersatzpflege oder Entlastungsbetrag bedeuten. Sie sehen, welche Leistungen Sie für sich oder Ihre Angehörigen auswählen können. Sie verstehen, wie Ihre Krankenkasse auch die Aufgaben als Pflegekasse wahrnimmt.
Fünf Pflegegrade ersetzen die bekannten drei Pflegestufen
Seit dem 1. Januar 2017 gelten neue Kriterien, die Pflegebedürftigkeit zu beurteilen. Grundlage dafür ist das Zweite Pflegestärkungsgesetz. Mit Hilfe der daraus abgeleiteten Pflegegrade kann die individuelle Situation der Pflegebedürftigen konkreter beschrieben werden. Dazu gehören:
- Was kann jemand weiterhin selbstständig leisten?
- Wofür ist Hilfe notwendig?
- Welche Hilfsmittel stehen zur Verfügung?
Mehr als eine Million Menschen stellen in Deutschland jährlich einen Antrag, die persönliche Situation auf Pflegebedürftigkeit zu prüfen. Sachsenweit sind etwa 3 Prozent der Pflegebedürftigen unter 25 Jahren alt, rund 84 Prozent über 65 Jahre. 65 Prozent der pflegebedürftigen Menschen sind Frauen. Unterschiedliche Lebensumstände bedürfen individueller Pflege. Die fünf Pflegegrade ermöglichen eine detaillierte Beurteilung und individuelle Betreuung.
- Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten
- Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
- Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
- Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
- Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergehen
So beantragen Sie Pflegeleistungen
Stellen Sie Ihren Antrag bei der zuständigen Pflegekasse. Die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse organisiert. Die Adresse der Pflegekasse entspricht fast immer der der Krankenkasse. Sollte es einmal nicht der Fall sein, wird Ihre Krankenkasse den Antrag weiterleiten. Das gilt sowohl für gesetzlich versicherte Pflegebedürftige als auch für privat Versicherte. Der Freistaat Sachsen stellt mit der Pflegedatenbank einen ganz speziellen Service zur Verfügung. Darin finden Sie schnell und übersichtlich die für Sie wichtigen Informationen. Die Daten stellen Ihnen die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Pflegekassen bereit.
- Pflegedatenbank
- So können Sie Leistungen beantragen Nutzen Sie auch die Checkliste des Bundesgesundheitsministeriums. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen, alle Details zum Antrag zu berücksichtigen.
- Digitaler Ratgeber für Pflegeleistungen Ganz gleich, ob die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung vor oder nach dem 1. Januar 2017 erfolgt ist, hier erfahren Sie, welche Geld- und Sachleistungen Ihnen zustehen.