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Teilstationäre Pflege

Teilstationär – Ob am Tag oder in der Nacht, immer individuell betreut

13 ältere Menschen essen gemeinsam an einem langen Tisch zum Mittag. Fotografiert wurde durch eine offene Schiebetür. © Sibylle Kölmel

Manchmal ändern sich die Lebensumstände und die Pflege muss darauf abgestimmt werden. Erfahren Sie, was teilstationäre Pflege leisten kann, wer für Sie da ist und wie Sie die Leistungen in Anspruch nehmen können. Ob am Tag oder in der Nacht, teilstationäre Pflege verbindet Ihren häuslichen Alltag mit der Kompetenz medizinischer Fachkräfte.

Teilstationäre Tagespflege

Teilstationäre Tagespflege wird häufig in diesen Situationen genutzt:

  • Temporäre Unterstützung bei Verletzungen
  • Hilfe für berufstätige pflegende Angehörige
  • Erhöhung des Pflegegrades

Lebens- und Gesundheitsumstände ändern sich. Ganz gleich, ob sich der Pflegegrad erhöht und eine intensivere Betreuung notwendig wird oder pflegende Angehörige ergänzende Hilfe brauchen:  Sie haben Anspruch auf teilstationäre Betreuung. 

Dieses zusätzliche Pflegeangebot wird wahlweise an einem, mehreren oder allen Wochentagen vereinbart. Dafür gibt es Einrichtungen der Tagespflege. Eine Liste über die in Ihrer Umgebung zugelassenen Einrichtungen und eine Preisvergleichsliste erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse. Schauen Sie auch in das spezielle Angebot des Freistaates Sachsen. Die Pflegedatenbank gibt Auskunft über Einrichtungen und Leistungen. Abends, nachts, morgens und an den Wochenenden bleibt die Versorgung so, wie Sie es zu Hause kennen. Während der Tagespflege bekommen Sie Ihre Medikamente, therapeutische Angebote sowie Mahlzeiten. Sie werden abgeholt und wieder nach Hause gefahren.

Teilstationäre Nachtpflege

Teilstationäre Nachtpflege wird häufig in diesen Situationen genutzt:

  • Betreute Nachtruhe
  • Unterstützung für berufstätige pflegende Angehörige im Schichtrhythmus
  • Temporäre Unterstützung bei Verletzungen oder nach operativen Eingriffen

Lebens- und Gesundheitsumstände ändern sich. Ganz gleich, ob Sie als Patient eine intensivere Betreuung brauchen oder Pflegepersonen entlastet werden sollen, Sie haben Anspruch auf teilstationäre Betreuung. 

Dieses zusätzliche Pflegeangebot wird dann wahlweise an einem, mehreren oder allen Wochentagen vereinbart. Eine Liste über die in Ihrer Umgebung zugelassenen Einrichtungen für Nachtpflege und eine Preisvergleichsliste erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse. Schauen Sie auch in das spezielle Angebot des Freistaates Sachsen. Die Pflegedatenbank gibt Auskunft über Einrichtungen und Leistungen. Am Tag und an den Wochenenden bleibt die Versorgung so, wie Sie sie kennen. Sie werden für die Nachtruhe abgeholt und wieder nach Hause gefahren. Zu den Leistungen in der teilstationären Nachtpflege gehört die erforderliche Hilfe beim Zubettgehen und beim Aufstehen. Das Pflegepersonal der Einrichtung unterstützt Sie beim Aus- und Ankleiden, bei Körperpflege und Hygiene. Die Pflege-Nachtwache gehört ebenfalls dazu.

Welche Leistungen gibt es für die teilstationäre Pflege?

Wieviel Geld Sie bekommen, ist abhängig von Ihrem Pflegegrad. Haben Sie den Pflegegrad 1, kommen die 125 Euro Entlastungsbeitrag zur Geltung. Dieser Betrag deckt etwa einen Einsatz in der teilstationären Pflege ab.

In den Pflegegraden 2 bis 5 leistet die Pflegekasse folgende Beträge (vergleiche Bundesgesundheitsministerium). Die Leistung kann zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung in Anspruch genommen werden:

Pflegebedürftigkeit in Graden maximale Leistungen
Pflegegrad 2 689 Euro
Pflegegrad 3 1.298 Euro
Pflegegrad 4 1.612 Euro
Pflegegrad 5 1.995 Euro
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